In nur 10 Minuten zur Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter!

Wie jedes Jahr steht die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter an? Sie suchen die Rechnungen, Fragen treten auf und die Zeit wird knapp? Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie die Nebenkostenabrechnung als Vermieter ganz einfach erstellen – innerhalb von 10 Minuten. Als Erstes zeigen wir Ihnen, welche Punkte in der Nebenkostenabrechnung für Mieter enthalten sein müssen, danach kümmern wir uns um die Umsetzung.

Welche Kosten dürfen in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein?

Damit die Abrechnung der Nebenkosten gelingt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zunächst muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass der Mieter die Nebenkosten zahlt.
  • Danach muss die Nebenkostenabrechnung rechtsgültig erstellt werden. Hier sollten Sie darauf achten, dass nicht alle Kosten in der Nebenkostenabrechnung für Mieter aufgelistet werden dürfen. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten zählen beispielsweise nicht dazu. Hierbei kann ein Blick in die Betriebskostenverordnung helfen.

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Folgende Punkte dürfen in die Abrechnung der Nebenkosten aufgenommen werden:

  1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks: Grundsteuer
  2. Wasserversorgungskosten
  3. Entwässerungskosten
  4. Kosten für eine zentrale Heizung inklusive Abgasanlage
  5. Kosten, die bei dem Betrieb einer Warmwasserversorgungsanlage entstehen
  6. Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  7. Personen- oder Lastenaufzüge
  8. Kosten für die Straßenreinigung oder Müllbeseitigung
  9. Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Kosten für die Gartenpflege
  11. Kosten für die Beleuchtung für gemeinsam genutzte Flächen
  12. Bezahlung des Schornsteinfegers
  13. Zahlungen für die Sach- und Haftpflichtversicherung: Auch hier gab es eine Neuerung. Seit 2019 dürfen Sie die Kosten für die Versicherung bei Elementarschäden als Betriebskosten bezeichnen.
  14. Kosten für einen Hausmeister
  15. Regelmäßige Zahlungen für gemeinsam genutzte Antennenanlagen oder Breitbandanschlüsse
  16. Kosten des Betriebs für die Wäschepflege
  17. Sonstige Betriebskosten: Alle Kosten, die in dieser Liste nicht zu finden waren, aber trotzdem laut § 1 BetrKV zutreffend erscheinen, werden in diesem Punkt untergebracht.
Achtung

Diese Betriebskosten können an Mieter umgelegt werden, wenn es sich um eine private Vermietung handelt. Bei einer gewerblichen Vermietung dürfen weitere Nebenkosten geltend gemacht werden.

Die Nebenkostenabrechnung für Mieter richtig kalkulieren!

Sie kennen nun die Kosten, die Sie in der Nebenkostenabrechnung als Vermieter auf die Mieter umlegen dürfen. Doch wie genau berechnen Sie diese Kosten?
Die Verteilung der Kosten kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: Sie können sowohl mit einem Verteilerschlüssel arbeiten als auch verbrauchsabhängige Kosten abrechnen. Wichtig ist, dass diese Punkte im Mietvertrag aufgelistet sind und auch deren Berechnung klar benannt wird. Im schlimmsten Fall kostet Sie ein falscher Mietvertrag einige tausend Euro im Jahr, weil Sie Kosten nicht zurückverlangen können.
Für die meisten Mietverträge hat sich eine verbrauchsabhängige Abrechnung bei Strom, Gas, Wasser und Wärme bewährt. Bei den Kosten, die nicht direkt auf den einzelnen Mieter zurückzuführen sind, arbeiten Sie idealerweise mit Verteilerschlüsseln. Diese können Sie selbst festlegen. In der Regel wird nach Mieteranzahl oder Quadratmeter verteilt.

Welche Fristen gibt es bei der Abrechnung der Nebenkosten?

Die Abrechnung der Nebenkosten muss innerhalb von zwölf Monaten, nach dem Abrechnungszeitraum, erfolgen. Als Abrechnungszeitraum wird entweder das Kalenderjahr oder ein anderer zwölfmonatiger Zeitraum, der vertraglich vereinbart ist, angenommen. Nach Ablauf dieser Frist bleiben Sie auf den Nebenkosten sitzen und können diese nicht mehr von Ihrem Mieter zurückverlangen.

Wie gelingt die Nebenkostenabrechnung in 10 Minuten?

Mit dem Programm unseres Partners Vermietet.de gelingt die Nebenkostenabrechnung für Vermieter in weniger als 10 Minuten. Und so einfach geht’s:

  1. Anmelden bei Vermietet.de
  2. Objekte und Mieter anlegen
  3. Auf Abrechnung von Nebenkosten klicken und Anleitung folgen

Wenn alle Unterlagen bereitliegen, funktioniert das innerhalb von weniger als 10 Minuten – und viel einfacher als mit Mustervorlage. 
Vermietet.de hat es sich zur Aufgabe gemacht, privaten Vermietern bei der Verwaltung Ihrer Immobilie zu helfen. Mit der Plattform werden regelmäßige und teilweise lästige Aufgaben so einfach wie möglich für Sie. Dazu müssen Sie sich lediglich anmelden und können direkt loslegen.

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