Sie müssen als Vermieter eine Übersicht der Betriebskosten haben, ansonsten wird die Betriebskostenabrechnung am Ende des Jahres schwierig. Wir zeigen Ihnen heute, was Betriebskosten sind und wie diese auf Mieter umgelegt werden.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind alle Kosten, die regelmäßig für den Betrieb einer Immobilie anfallen. In der Betriebskostenverordnung werden dafür alle Auslagen genannt, die zu den Betriebskosten für Wohnungen oder Betriebskosten für ein Haus gehören.
Diese Betriebskosten werden in der Regel mittels Nebenkostenvorauszahlung oder Nebenkostenpauschale monatlich von Ihrem Mieter eingezogen.
Was sind Betriebskosten? Diese Frage haben wir nun grob geklärt. Lassen Sie uns nun etwas weiter in die Betriebskostenverordnung schauen, um genau festzustellen, welche Kosten hierunter fallen. Übrigens gibt es auch einen Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten.
Betriebskosten für Wohnungen und Betriebskosten für Häuser
Auch wenn die Betriebskostenverordnung keinen Unterschied macht, ob es sich bei den Kosten um Betriebskosten für Häuser oder Betriebskosten für Wohnungen handelt, gibt es hier dennoch Unterschiede. Wenn Sie eine Eigentumswohnung selbst nutzen, können im Hausgeld noch andere Nebenkosten enthalten sein, als bei einer Vermietung. Wir gehen nun auf die verschiedenen Betriebskosten bei einer Vermietung ein.
Die Betriebskostenverordnung nennt hier folgende 17 Kostenpunkte:
- Grundsteuer und sonstige öffentliche Lasten.
- Die Kosten für Wasserversorgung fallen als Betriebskosten bei Häusern und Wohnungen an.
- Ebenso die Abwassergebühren für die Grundstücks- und Hausentwässerung.
- Auch Heizkosten sind unabhängig von der Wohnform.
- Betriebskosten für die Warmwasserversorgung ebenfalls.
- Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen.
- Kosten für Aufzüge fallen meist bei mehrstöckigen Häusern oder als Betriebskosten bei Wohnungen an.
- Müllbeseitigung und Straßenreinigung.
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung. Auch diese zwei Punkte können als Betriebskosten eines Hauses oder einer Wohnung vorkommen.
- Auch die Gartenpflege ist umlagefähig, auch wenn sie meist bei Häusern zu Buche schlägt.
- Die Beleuchtung von gemeinsam genutzten Flächen ist ebenfalls umlagefähig.
- Kosten für einen Schornsteinfeger.
- Sach- und Haftpflichtversicherungen fallen ebenfalls unabhängig von der Wohnform an.
- Kosten für einen Hausmeister können Betriebskosten eines Hauses oder einer Wohnung sein.
- Breitband- oder Antennenanlagen sind ebenfalls auf beide Wohnformen zutreffend.
- Das Betreiben von Waschräumen kommt sowohl bei Häusern als auch bei Wohnungen vor.
- Auch die sonstigen Betriebskosten sind für Wohnungen und Häuser gleichermaßen gültig.
Es gibt also einige Unterschiede bei den Betriebskosten. Diese Unterschiede hängen von der Wohnform ab, fallen aber kaum ins Gewicht. Tendenziell haben Sie höhere Betriebskosten bei Häusern, da hier oft Grünflächen vorhanden sind und oftmals mehrere Personen in einem Haus wohnen.
Was sind Betriebskosten? Diese Frage haben wir Ihnen nun beantwortet und aufgezeigt, welche Betriebskosten auf Mieter umlegbar sind. Sollten Sie eine einfache Art suchen, die Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen, können wir Ihnen unseren Kooperationspartner Vermietet.de empfehlen. Vermietet.de hat ein Programm entwickelt, mit dem die Nebenkosten einfach abgerechnet werden und das auch noch kostenfrei.