Gehört die Gebäudeversicherung zu den Nebenkosten? Wir klären auf!

Bei vielen Vermietern herrscht Verunsicherung, ob die Gebäudeversicherung zu den Nebenkosten zählt. Wir werden Ihnen heute die Voraussetzungen zeigen, damit die Gebäudeversicherung zu den Nebenkosten hinzugefügt werden kann. Außerdem, wie Sie diese korrekt umlegen und wie es um Sach- und Haftpflichtversicherungen in den Nebenkosten steht.

Gebäudeversicherung Nebenkosten: Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen!

Um, als Vermieter, Sicherheit zu erlangen, welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen, gibt es die Betriebskostenverordnung. Ein kurzer Blick in diese verrät, welche Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung abgezogen werden können. Die Gebäudeversicherung darf auf Mieter umgelegt werden. Dabei gibt es jedoch auch einiges zu beachten.

In der Betriebsverordnung wird darauf hingewiesen, dass die Gebäudeversicherung nur zu den Nebenkosten gezählt werden kann, wenn gegen Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden, Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion versichert wurde. Seit dem Jahr 2019 hat sich diese Liste um eine Versicherung für Elementarschäden erweitert.

Damit Sie die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen können, muss die Abrechnung im Mietvertrag vereinbart sein. Dabei haben die meisten Mietverträge eine entsprechende Klausel inkludiert. Unser Kooperationspartner Vermietet.de, bietet hierzu einige Vorlagen für Mietverträge an. Sie müssen sich dazu nur anmelden und den Shop besuchen.

Hinweis

Wichtig: Wenn Sie die Abrechnung im Mietvertrag nicht vereinbaren, sind Sie auch nicht zu einer Abrechnung der Gebäudeversicherung als Nebenkosten berechtigt.
Weiterhin müssen Sie aufpassen, wenn Sie die Gebäudeversicherung umlegen. Im Mietvertrag muss der Verteilerschlüssel benannt werden, nach dem abgerechnet wird. In der Regel werden die Kosten der Versicherungen auf die einzelnen Mieter oder pro Quadratmeter Wohnfläche umgelegt. Wenn Sie sich für einen Verteilerschlüssel entschieden haben, achten Sie darauf, diesen auch einzuhalten.

Sie können noch weitere Sach- und Haftpflichtversicherungen als Nebenkosten geltend machen. Weiterhin können Sie, als umlagefähige Nebenkosten, auch die Grundsteuer auf Mieter umlegen.

Gebäudeversicherung Nebenkosten: Sind Sach- und Haftpflichtversicherungen Nebenkosten?

Sie wissen nun, dass die Gebäudeversicherung zu den Nebenkosten gehört. Die Betriebskostenverordnung beinhaltet allerdings noch andere Sach- und Haftpflichtversicherungen als Nebenkosten.

So können Sie auch eine Glasversicherung, eine Haftpflichtversicherung für Gebäude, für den Öltank oder Aufzüge abschließen und auf Mieter umlegen. Des Weiteren können Sie eine Vermieterhaftpflicht und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen und diese ebenfalls auf Mieter umlegen. Die Hausratversicherung zählt hier nicht dazu. Diese muss der Mieter abschließen, denn schließlich geht es um dessen Eigentum.

Sie sehen, es ist nicht allein die Gebäudeversicherung umlegbar. Trotzdem kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Unstimmigkeiten mit Mietern, weil diese nicht alle Bausteine der Gebäudeversicherung als Nebenkosten anerkennen wollen. Weiteren Spielraum für Widersprüche gegen die Nebenkostenabrechnung entstehen durch die Heiznebenkosten und die Nebenkosten für Wasser.

Lassen Sie uns abschließend auf die Einschränkungen kommen, die bei der Gebäudeversicherung als Nebenkosten bestehen.

Gebäudeversicherung Nebenkosten: Diese Einschränkungen gibt es!

Sie müssen darauf achten, dass nicht zu viele unnötige Bausteine in den Versicherungen für Ihre Immobilie abgeschlossen wurden. So gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Bad-Salzungen, welches diesen Sachverhalt klärte. Hier wurde eine Gebäudeversicherung in den Nebenkosten aufgelistet, die 100 % über den üblichen Kosten lag. Der Mieter hat dagegen Einspruch erhoben und Recht bekommen. In diesem Fall wurden Risiken versichert, wie der Absturz von Flugzeugen, Schäden durch Wasserbetten und einige andere Risiken. Dies führte dazu, dass die Versicherung übermäßig teuer wurde und diese Bausteine der Gebäudeversicherung nicht umlegbar wurden.

So gelingt die korrekte Abrechnung der Sach- und Haftpflichtversicherungen als Nebenkosten!

Damit Sie die Gebäudeversicherung korrekt auf Mieter umlegen können, geben wir Ihnen abschließend einige Tipps, die Ihnen helfen werden, Missverständnisse zu vermeiden.

Nennung im Mietvertrag: Benennen Sie im Mietvertrag alle Kosten, die Sie als Nebenkosten umlegen werden. Denken Sie dabei auch an Kosten, die in Zukunft noch dazukommen könnten. Am besten lassen Sie sich bei der Erstellung des Mietvertrags helfen. Gerne können Sie sich auch unseren Artikel, „Welche Kosten sind umlagefähig„, durchlesen, um weitere Kosten zu erfassen.

Verteilerschlüssel: Nennen Sie nicht nur die Betriebskosten, sondern zeigen Sie auch auf, wie diese Kosten verteilt werden. Bei der Gebäudeversicherung als Nebenkosten bietet sich die Verteilung pro Kopf oder Quadratmeter an.

Wirtschaftlichkeit: Schließen Sie Versicherungen ab, die auch später umgelegt werden dürfen und verzichten Sie im Zweifelsfall auf unnötige Bausteine in der Versicherung.

Transparenz: Zeigen Sie dem Mieter auf, welche Bausteine in den jeweiligen Versicherungen abgeschlossen wurden. Das schafft Vertrauen und schützt Sie vor Beanstandungen.

Nachvollziehbarkeit: Erstellen Sie die Nebenkostenabrechnung so, dass der Mieter klar nachvollziehen kann, welche Nebenkosten berechnet wurden und wie diese aufgeteilt werden. So gelingt es Ihnen auch, alle Sach- und Haftpflichtversicherungen als Nebenkosten geltend zu machen.

Damit Ihnen bei der Nebenkostenabrechnung keine groben Fehler unterlaufen, empfehlen wir Ihnen das Tool von Vermietet.de. Damit können Sie die Nebenkostenabrechnung ganz einfach erstellen und sind vor Widersprüchen abgesichert. Gehen Sie dazu einfach auf Vermietet.de und melden Sie sich an.

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