Wie sind in den Nebenkosten die Heizkosten abzurechnen? Wir zeigen Ihnen wie!

Die Nebenkosten inklusive Heizkosten zu berechnen, fällt Vermietern oft nicht einfach. Wir zeigen Ihnen heute, welche Dinge zu beachten sind und wie die korrekte Abrechnung der Nebenkosten und Heizkosten gelingt. Denn es werden nicht alle Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet und umgelegt.

Nebenkosten Heizkosten: Diese Posten dürfen Sie laut Betriebskostenverordnung abrechnen!

Wir werden Ihnen später zwei Beispiele zeigen, wie die Heiz- und Nebenkostenabrechnung konkret gestaltet wird. Wie Sie noch sehen werden, ist sogar die Heizungswartung umlagefähig.

Um einen Überblick der Nebenkosten zu erhalten, die Sie auf Mieter umlegen können, haben wir uns die Betriebskostenverordnung angeschaut und die relevanten Nebenkosten, die Heizkosten beinhalten, herausgesucht. Zu diesen umlagefähigen Nebenkosten zählen folgende:

  • Betrieb einer zentralen Heizungsanlage, einschließlich der Abgasanlage. Auch die Heizungswartung ist umlagefähig. Genauso wie die Kosten für die Reinigung, die Lieferung der Brennstoffe und die regelmäßige Prüfung der Heizungsanlage.
  • Betrieb einer zentralen Brennstoffversorgungsanlage
  • Eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme
  • Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten

Dies sind die Kosten, die innerhalb der Nebenkosten als Heizkosten abgerechnet werden. Die Nebenkosten für Wasser sind in der Betriebskostenverordnung ebenfalls zu finden. Genauso wie die Regelung für das Umlegen der Grundsteuer und der Gebäudeversicherung.

Die Gesetze der Betriebskostenverordnung werden durch die Heizkostenverordnung ergänzt. Welche Regelungen in der Heizkostenverordnung getroffen wurden und wie sich diese Verordnung auf die Heiz- und Nebenkostenabrechnung auswirkt, zeigen wir Ihnen jetzt.

Nebenkosten Heizkosten: Diese Dinge sind in der Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu beachten!

Einige Nebenkosten werden mit einem Verteilerschlüssel umgelegt, andere Nebenkosten fallen abhängig vom Verbrauch an und sind dem Verbraucher direkt zuzuordnen. Die Grenzen und Regeln, wie verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Heizkosten umgelegt werden, finden Sie in der Heizkostenverordnung unter § 7.

In dieser steht, dass die Kosten für den Betrieb einer zentralen Heizungsanlage mindestens zu 50 % und maximal zu 70 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die übrigen Heizkosten, wie die Heizungswartung, sind umlagefähig durch Verteilerschlüssel.

Auch zu der Verteilung der übrigen Kosten sieht die Heizkostenverordnung klare Regeln. Entweder werden die übrigen Heizkosten auf die einzelnen Mieter umgelegt oder mittels Wohnfläche abgerechnet.

Für weitere Informationen können Sie sich die Heizkostenverordnung anschauen. In der Betriebskostenverordnung steht, welche Kosten ebenfalls umlagefähig sind. Widmen wir uns zum Schluss der konkreten Heiz- und Nebenkostenabrechnung.

Nebenkosten Heizkosten: Heiz- und Nebenkostenabrechnung erstellen

Um die Nebenkosten vom Mieter einfordern zu können, müssen Sie zunächst einen entsprechenden Passus im Mietvertrag verankern. Dazu müssen Sie sich überlegen, welche Kosten im Zuge der Bereitstellung von Wärme anfallen. Der einzelne Verbrauch jedes Mieters ist dabei die einfachste Position. Machen Sie sich vor allem Gedanken um die weiteren Nebenkosten, die bei Heizkosten dazugehören. Legen Sie fest, wie Sie Kosten für Wartungen, Reparaturen und Instandhaltungen umlegen. Denken Sie auch an die Wärmekosten, die jeder Mieter tragen muss. Hierzu zählt z.B. die Beheizung eines Wasch- oder Kellerraums.

Sobald Sie diese Überlegung angestellt haben und alles im Mietvertrag aufgelistet wurde, sollten Sie über das Jahr hindurch alle Rechnungen aufheben, um am Ende eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Wir empfehlen Ihnen das Tool unseres Kooperationspartners. Vermietet.de bietet Ihnen die Möglichkeit, alle einmaligen und laufenden Kosten an einem Ort zu erfassen. Am Ende des Jahres sind nur noch wenige Klicks notwendig, um die Nebenkosten und Heizkosten korrekt abzurechnen.

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