Die Abrechnung der Nebenkosten für Wasser fällt vielen Vermietern schwer. Vielleicht geht es Ihnen genauso. Sie können die Nebenkosten für Wasser nämlich nicht nur auf den einzelnen Verbraucher umlegen, sondern auch pauschal. Um für Klarheit zu sorgen, haben wir für Sie diesen Artikel geschrieben.
Nebenkosten Wasser: Diese Posten dürfen Sie laut Betriebskostenverordnung abrechnen!
Bevor wir in die Einzelheiten gehen und von Niederschlagswasser in den Nebenkosten oder der Nebenkostenabrechnung von Warmwasser reden, zeigen wir Ihnen zunächst, welche Kosten überhaupt zu den Nebenkosten für Wasser zählen.
Die Gesetzeslage ist in diesem Zusammenhang eindeutig. Alle Nebenkosten für Wasser sind in der Betriebskostenverordnung benannt und beschrieben. Dazu erhalten Sie nun einen Überblick aus dem Gesetzestext:
- Kosten für die Wasserversorgung: Hierzu zählt der Wasserverbrauch, die Grundgebühren für die Bereitstellung und die Kosten für das Ablesen. Neuerdings fallen hierunter auch Eichkosten.
- Entwässerungskosten: Zu diesen Nebenkosten für Wasser zählen die Gebühren für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung. Auch Niederschlagswasser gehört in die Nebenkosten. Niederschlagswasser ist umlagefähig.
- Zu den Nebenkosten für Wasser zählt auch der Betrieb einer Warmwasserversorgungsanlage. In der Nebenkostenabrechnung für Warmwasser stehen dann auch die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten oder die Lieferung von Warmwasser.
- Bei der Bewässerung von Grünanlagen werden auch diese Kosten umlagefähig.
- Stehen gemeinsam genutzte Waschräume zur Verfügung, können auch diese Kosten in den Nebenkosten für Wasser auftauchen.
Soweit zu den Kosten, die Sie in den Nebenkosten unter Wasser auflisten können. Wir zeigen Ihnen nun anhand zweier Beispiele, wie unterschiedlich die Abrechnung von Wasserkosten ausfallen kann. Weitere umlagefähige Nebenkosten sind die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Nebenkosten für die Heizung.
Nebenkosten Wasser: Die Nebenkostenabrechnung für Warmwasser abrechnen
Es gibt Nebenkosten, die Sie auf die einzelnen Verbraucher umlegen können und andere die Sie anhand von Verteilerschlüsseln berechnen. Die Nebenkostenabrechnung von Warmwasser fällt unter die Kategorie verbrauchsabhängig.
In der Regel besitzt jede Wohnung einen Wasserzähler, damit die Kosten am Ende des Jahres zugeordnet werden können.
Wie Sie die Nebenkostenabrechnung für Warmwasser abrechnen, bleibt Ihnen jedoch selbst überlassen. Sie können im Mietvertrag auch eine Abrechnung der Nebenkosten für Wasser mittels Verteilerschlüssel vereinbaren. Dann könnten die Warmwasserkosten auch pauschal berechnet werden.
Kommen wir nach dieser Erkenntnis zu einem Kostenpunkt, der in der Regel mittels Verteilerschlüssel umgelegt wird. Die Berechnung von Niederschlagswasser in den Nebenkosten. Es gibt jedoch noch weitere Kosten, welche ebenfalls umlagefähig sind.
Nebenkosten Wasser: Berechnung von Niederschlagswasser in den Nebenkosten
Wie Sie schon festgestellt haben, ist auch Niederschlagswasser umlagefähig. Hierzu müssen Sie ebenfalls im Mietvertrag festgelegt haben, nach welchem Verteilerschlüssel Niederschlagswasser in den Nebenkosten abgerechnet wird. Für gewöhnlich wird die Abrechnung anhand der angemieteten Quadratmeter oder pro Kopf vorgenommen.
Auch hier ist es wichtig, dass dies im Mietvertrag festgehalten wurde und Sie sich an die Abrechnung halten.
Bevor Sie einen Mietvertrag erstellen, der die Nebenkosten für Wasser beinhaltet, sollten Sie sich also Gedanken machen. Schauen Sie sich dazu die Liste der umlagefähigen Nebenkosten an, die Sie auf Mieter umlegen können und kalkulieren Sie weitere Wasserkosten ein, die vielleicht nicht so offensichtlich sind. Hierunter fällt beispielsweise die Bewässerung des Gartens. Legen Sie danach fest, wie diese Kosten zukünftig abgerechnet werden, und schauen Sie, welche davon verbrauchsabhängig sind und welche nicht.
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