Ihr Mieter zahlt die Nebenkosten nicht? Das sollten Sie jetzt tun!

Im Alltag eines Vermieters kann es immer wieder vorkommen, dass Mieter Nebenkosten nicht zahlen. Entweder zahlen Mieter die Nebenkosten nicht regelmäßig oder die festgelegte Nachzahlung wird nicht beglichen. In beiden Fällen ist dies ein Ärgernis für Vermieter. Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie mit dieser Situation umgehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können.

Was können Sie tun, wenn Ihr Mieter die Nebenkosten nicht zahlt?

Zunächst sollten wir zwischen zwei unterschiedlichen Fällen unterscheiden. Zum einen kann es sein, dass der Mieter die Nebenkosten nicht zahlt, weil die Nachzahlung der Nebenkosten zu hoch erscheint. Zum anderen kann der Fall eintreten, dass Ihr Mieter auch die Nebenkostenpauschale oder die Nebenkostenvorauszahlung nicht zahlt. In diesem Fall müssen Sie anders vorgehen. Auf diese beiden Fälle gehen wir nun genauer ein.

Ihr Mieter zahlt die Nebenkosten nicht regelmäßig!

Die Rechtslage, wenn Ihr Mieter die Nebenkosten nicht bezahlt und das regelmäßig, ist eine andere, als die bei einer Nachzahlung. Wenn eine Nebenkostennachzahlung zu hoch erscheint, hat Ihr Mieter sehr wohl ein Widerspruchsrecht. Wird die Zahlung jedoch regelmäßig unterlassen, obwohl etwas anderes vereinbart wurde, gibt dies Ihnen das Recht zu einer fristlosen Kündigung.

Laut § 543 II Nr. 3 des BGB kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund stellt dabei der Verzug oder die Unterlassung einer Mietzahlung dar. Das Gesetz bezieht sich dabei aber nicht nur auf die Mietzahlung, sondern auch auf die Nebenkostenvorauszahlungen. Ihr Mieter zahlt die Nebenkosten nicht regelmäßig und dies führt zu einem unzumutbaren Zustand für Sie als Vermieter. In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung möglich. Holen Sie sich in diesem Fall anwaltlichen Beistand.

Damit Sie die Nebenkosten überhaupt auf Mieter umlegen dürfen, muss vorher ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen werden. In diesem muss explizit aufgelistet sein, welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Wurde dieser Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben, gilt die Unterlassung der Zahlung als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.

Eine andere Situation ist es, wenn Ihr Mieter die Nebenkostenabrechnung als zu hoch empfindet oder diese falsch erstellt wurde.

Ihr Mieter zahlt die Nebenkosten nicht, bei einer Nachzahlung!

Sie haben die Nebenkostenabrechnung erstellt und Ihr Mieter zahlt nicht, obwohl eine Nachzahlung fällig ist? Dann sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Zunächst darf die Nebenkostenabrechnung nicht zu spät bei Ihrem Mieter eingegangen sein. Sie haben für die Erstellung eine Frist von 12 Monaten, nach dem Abrechnungszeitraum.
  • Klären Sie im Anschluss, warum Ihr Mieter nicht zahlt. Vielleicht ist die Nebenkostenabrechnung zu hoch oder sie wurde falsch erstellt. In diesem Fall hat Ihr Mieter weitere Rechte.
  • Sie müssen Ihrem Mieter Einblick in die Abrechnung gewähren, damit er sich davon überzeugen kann, dass die Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt ist.
  • In der Regel hat Ihr Mieter eine Frist von 30 Tagen, nach dem Zugang der Nebenkostenabrechnung. Innerhalb dieses Zeitraums muss er diese begleichen, unabhängig davon, ob er mit der Abrechnung übereinstimmt oder nicht. Zahlt der Mieter die Nebenkosten nicht innerhalb dieser Frist, tritt ein Verzug ein.
  • Sollten Sie sich nicht einigen können, sollte entweder der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um den Sachverhalt zu klären.
  • Wenn die Nebenkostenabrechnung tatsächlich falsch ausgestellt worden ist, können Sie diese korrigieren.

Weigert sich der Mieter dennoch, die Nachzahlung zu leisten, obwohl Sie alles richtig berechnet haben und die Nebenkostenabrechnung nicht zu hoch ist, können Sie Ihrem Mieter das Mietverhältnis kündigen. Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Mieter zahlt die Nebenkosten nicht: Unter diesen Bedingungen können Sie kündigen!

Wenn Sie eine korrekte Abrechnung erstellt haben und trotzdem keine Nachzahlung erfolgt, können Sie das Mietverhältnis kündigen. Die Kündigung muss jedoch fristgerecht sein und unterscheidet sich von der fristlosen Kündigung, die ausgesprochen wird, wenn der Mieter die Nebenkosten nicht regelmäßig zahlt.

Falls Ihr Mieter die Nebenkosten nicht zahlt, obwohl laut Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung fällig ist, können Sie dem Mieter wegen Zahlungsrückständen kündigen. Damit dies rechtsgültig ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Nachzahlung der Nebenkosten muss die Höhe einer Monatsmiete übersteigen.
  • Der Zahlungsverzug muss mindestens einen Monat bestehen.
  • Sie müssen den Mieter schon mindestens einmal gemahnt haben.

Auch in dieser Angelegenheit raten wir Ihnen zu einem Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt.

Sie kennen nun Ihre Möglichkeiten, wenn Ihr Mieter die Nebenkosten nicht zahlt. Sie wissen nun aber ebenso, dass die Einwände Ihres Mieters gerechtfertigt sein können. Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung zu hoch oder sogar falsch erstellen, hat Ihr Mieter ein Recht auf Nachbesserung. Daher haben wir zum Abschluss noch eine Empfehlung für Sie.

Empfehlung: Schauen Sie sich das Programm unseres Kooperationspartners Vermietet.de an. Die Anmeldung ist kostenfrei und unverbindlich. Vermietet.de hat ein Programm entwickelt, mit dem die Nebenkostenabrechnung in wenigen Minuten digital gelingt. Dabei reduzieren Sie gleichzeitig die Fehlerquote und sparen sich Streitigkeiten mit Mietern.

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