Sie haben sorgsam gearbeitet, damit Ihr Mieter kein Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen kann und trotzdem ist es passiert? Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie in einer solchen Situation idealerweise vorgehen, wer sich um die Prüfung kümmert und wann der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt ist.
Warum kann der Mieter einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen?
Oftmals passieren Fehler, wenn Menschen miteinander arbeiten. Auch Ihnen als Vermieter können Fehler bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung passieren. Dann kommt es vor, dass Mieter gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. Dabei bezieht sich der Widerspruch auf Betriebskosten, Fristen oder die Höhe der Nachzahlungen.
Die Nachzahlung ist dem Mieter zu hoch
Wenn dem Mieter die Höhe der Nachzahlungen zu hoch vorkommt, prüft dieser meist genau und legt im Zweifel Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein. Zu den bestehenden Fristen kommen wir später. Zunächst klären wir, welche Fehler Ihnen unterlaufen können, wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung erstellen.
Der wichtigste Punkt, damit Sie überhaupt Nebenkosten auf einen Mieter umlegen dürfen, ist die Ausarbeitung eines guten Mietvertrags.
Unser Partner Vermietet.de hilft Ihnen bei der Erstellung eines solchen Mietvertrags. Melden Sie sich dazu einfach bei Vermietet.de an und klicken Sie im Portal auf das Shop-Symbol oben rechts. Dort finden Sie Vorlagen für Mietverträge, die rechtssicher sind. Zudem hilft Ihnen Vermietet.de einen vermieterfreundlichen Mietvertrag zu generieren, welcher Ihren Bedürfnissen bestens angepasst ist. Und das Beste ist, innerhalb des Portals können Sie völlig kostenfrei eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Wenn Sie alle Daten zum Objekt, den Mietern und den Kosten hinterlegt haben, erstellen Sie so innerhalb von weniger als 10 Minuten eine korrekte und vollständige Nebenkostenabrechnung.
Die Abrechnung ist nicht korrekt
Ein weiterer Grund, der dazu führt, dass ein Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt wird, ist die falsche Abrechnung. In der Betriebskostenverordnung sind alle Kosten benannt, die Sie umlegen dürfen.
Typische Fehler, die vielen Vermietern unterlaufen: Verwaltungskosten oder Reparaturen auf Mieter umlegen. Dieses Vorgehen ist unzulässig.
Weiterhin müssen Sie die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erstellen und an den Mieter senden. Erstellen Sie die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Mieter wahrscheinlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung anmelden.
Wie müssen Sie vorgehen, wenn Ihr Mieter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegt?
Legt der Mieter Widerspruch ein, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Mieter suchen und versuchen, den Sachverhalt zu klären. Meist wird der Mieter die Offenlegung der Berechnung verlangen.
Es ist wichtig, dass Sie die Berechnung im Mietvertrag aufgeschlüsselt und sich in der Nebenkostenabrechnung auch daran gehalten haben. Andernfalls ist der Widerspruch zu den Betriebskosten gerechtfertigt und Sie müssen noch mal eine geänderte Abrechnung erstellen.
Wir empfehlen Ihnen zur Erstellung Ihrer Nebenkostenabrechnung das innovative Tool von Vermietet.de. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Mieter Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegt.
Nun erläutern wir wie bei einer Nebenkostenabrechnung die Widerspruchsfrist aussieht.
Gibt es eine Frist, um den Widerspruch der Nebenkostenabrechnung anzumelden?
Bei der Nebenkostenabrechnungen beträgt die Widerspruchsfrist zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Mieter einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Die Frist für die Zahlung der Nebenkosten beträgt dabei vier Wochen.
Kommen wir nun dazu wer die Prüfung übernimmt, wenn bei der Nebenkostenabrechnung Widerspruch eingelegt wird.
Wer prüft, ob der Widerspruch zur Nebenkostenabrechnung gerecht ist?
Wenn gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch eingelegt wird, haben Sie zunächst die Chance sich direkt mit dem Mieter zu einigen. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Ihr Mieter kann sich ebenfalls an einen Rechtsanwalt oder an den Mieterschutzbund wenden.
Um diese Situation zu vermeiden, achten Sie auf folgende Punkte:
- Erstellen Sie einen Mietvertrag, der Ihnen die korrekte Abrechnung der Nebenkosten erlaubt.
- Erstellen Sie die Nebenkostenabrechnung innerhalb der Frist
- Achten Sie darauf, dass Sie die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellen
Bei all diesen Punkten hilft Ihnen unser Partner Vermietet.de. Sie müssen sich dazu nur bei Vermietet.de anmelden und können in Zukunft eine bedienerfreundliche und zeitsparende Verwaltung Ihrer Immobilien genießen.