- Was ist Nebenkosten-abrechnen.de?
Nebenkosten-abrechnen.de ist ein kostenloser Service der Zenhomes GmbH, der private Vermieter und Immobilienbesitzer bei der Erstellung Ihrer Nebenkostenabrechnung mit Expertenwissen und zahlreichen Tipps unterstützt. Außerdem kann ein kostenloses Konto bei unserem Partner Vermietet.de erstellt werden. Mit Vermietet.de erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in unter 10 Minuten ganz einfach digital.
- Was sind die Vorteile von Nebenkosten-abrechnen.de?
Jegliches Downloadmaterial, sowie alle Informationen, stehen Ihnen auf dieser Seite kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich erhalten Sie auch einen kostenfreien Zugang zu Vermietet.de. Hier sind einige Funktionen von Vermietet.de aufgelistet:
- Erstellen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in wenigen Minuten.
- Nutzen Sie den monatlichen Mieteingangscheck und das intelligente Buchhaltungssystem.
- Erstellen Sie automatisch Exposés und listen Sie Ihre Anzeige auf den größten Immobilienplattformen Deutschlands.
- Ermitteln Sie kostenlos den Wert Ihrer Immobilie
- Erstellen Sie rechtssichere Mietverträgen
- Managen Sie ganz einfach Ihre Mietinteressenten: filtern, sortieren und versenden Sie Sammelnachrichten an Ihre Bewerber.
- Wie nutze ich Nebenkosten-abrechnen.de?
Das Nutzen von Nebenkosten-abrechnen.de ist kostenfrei und benötigt keine Registrierung. Im Blog finden Sie alles zum Thema Nebenkosten, egal ob Fragen, generelle Informationen oder Infografiken. Falls Sie sich für unseren Newsletter interessieren, können Sie sich im Downloadbereich dafür registrieren. Durch das Abonnieren des Newsletters erhalten Sie auch Zugang zu unseren zusätzlichen Download-Materialien wie Vermieterratgeber, Checklisten und vieles mehr. Um die Nebenkostenabrechnung digital und einfach zu erledigen, melden Sie sich kostenlos bei unserem Partner Vermietet.de an.
- Was ist Vermietet.de?
Mit Vermietet.de haben Sie die Möglichkeit der kostenlosen Immobilienverwaltung. Die intelligente Software ist cloudbasiert und ermöglicht Ihnen das Managen Ihrer Immobilien wann und wo Sie wollen.
- Was ist Zenhomes?
Zenhomes hat sich vorgenommen den Immobilienbesitz zu modernisieren und optimieren. Zenhomes ist ein Zusammenschluss verschiedener Unternehmer und Investoren aus Berlin.
- Wie werden meine Daten gesichert?
Wir garantieren durch das Speichern unserer Daten auf europäischen Servern, den höchstmöglichen Grad an Sicherheit und Transparenz. Des Weiteren entsprechen wir den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie hier und wir stehen Ihnen selbstverständlich für jegliche anderen Fragen zur Verfügung. - Welche Nebenkosten darf ich auf meine Mieter umlegen?
Nebenkosten können nur durch eine vertragliche Einigung umgelegt werden. Laut §2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können folgende Kosten umgelegt werden:
- Öffentliche Lasten des Grundstücks (namentlich die Grundsteuer)
- Kosten der Wasserversorgung
- Kosten der Entwässerung
- Warme Betriebskosten (Warmwasser und Heizkosten)
- Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart
- Kosten der Gemeinschafts-Antennenanlage
- Kosten des Betriebs eines Breitbandnetzes
- Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
- Sonstige Betriebskosten
- Welche Nebenkosten darf ich nicht auf meine Mieter umlegen?
Folgende Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden:
- Kosten der Verwaltung
- Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung, falls es sich nicht um Wartungskosten handelt
- Einmalige Kosten (Reparaturen zum Beispiel)
- Kosten für die Anschaffung von Feuerlöschern
- Beseitigungskosten von Graffitis
- Anfallende Bankgebühren
- Rechtsschutz und Mietausfallversicherungen
- Welche Frist muss ich beachten?
Bei dem häufigsten Fall, der vertraglich vereinbarten Umlage von Nebenkosten auf den Mieter, besteht die Verpflichtung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Diese muss laut §556 (3) BGB spätestens am zwölften Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums bei dem jeweiligen Mieter eingelangt sein.
Trifft diese später als die 12 Monate bei dem Mieter ein, dann muss der Mieter die Kosten nicht mehr tragen. Ausnahmen beinhalten zum Beispiel eine lange Krankheit des Vermieters, Streik der Post, unvorhersehbarer technischer Ausfall (Computer) oder ähnliche unvorhersehbare Fälle.
- Welcher Abrechnungszeitraum gilt bei der Nebenkostenabrechnung?
Der Abrechnungszeitraum bei der Nebenkostenabrechnung beträgt in der Regel immer 12 Monate bzw. das komplette, vergangene Jahr. Die meisten Vermieter nehmen den 31.12. als Stichtag; jedoch ist jeder beliebige Zeitpunkt möglich.
Sonderfall: Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, wo der Abrechnungszeitraum weniger als 12 Monate beträgt. Zum Beispiel wenn ein Gebäude erst im Juni fertiggestellt wird aber erst ab Juli bezogen wird.
- Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät bei meinem Mieter ankommt?
Falls die Nebenkostenabrechnung verspätet beim Mieter ankommt, so ist der Mieter nicht verpflichtet diese zu begleichen und der Vermieter bleibt auf den Nachforderungen sitzen.
Ausnahme: In bestimmten Fällen gibt es zulässige Gründe für eine verspätete Abrechnung, wie z.B.
- Nachträgliche Korrekturen der Abrechnung
- Grundsteuererhöhung durch die Gemeinde
- Versäumnisse der Hausverwaltung
- Nachweisliches Nichtverschulden des Vermieters
- Was passiert mit der Nebenkostenabrechnung bei einem Mieterwechsel?
Während bei einem Mieterwechsel die zeitlichen Fristen der Nebenkostenabrechnung nicht ändern, ändert sich jedoch viel bei dem Inhalt.
Angesichts des Abrechnungszeitraumes findet keine Änderung statt, die Nebenkostenabrechnung muss jährlich gemacht werden mit einer Frist von 12 Monaten. Dies bedeutet, dass zwischen dem Ende eines Mietverhältnisses und dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung vom Mieter, 23 Monate liegen können. Eine Zwischenabrechnung muss nicht erstellt werden.
Inhaltlich jedoch, müssen jegliche Kosten auf den neuen und alten Mieter verteilt werden. Zu beachten ist hierbei, dass nach §9b (1) der Heizkostenverordnung eine Zwischenablese der Verbrauchserfassung stattzufinden hat. Die Kosten der Zwischenablese sind Kosten der Verwaltung und somit nicht umlagefähig. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen, laut der Heizkostenverordnung §7 (1), mindestens 50% und höchstens 70% der Wärme- oder Warmwasserversorgungskosten aus, der verbrauchsunabhängige Rest muss entweder zeitanteilig oder nach sogenannten Gradtagszahlen verteilt werden.
Bei der Nebenkostenabrechnung muss mit erhöhten Formanforderungen erstellt werden. Es müssen die Gesamtkosten der Mieteinheit, der Verteilungsmodus sowie die von den zwei Mietern zu bezahlenden Einzelbeträgen angeführt werden.
- Welche Informationen müssen in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein?
In der Nebenkostenabrechnung müssen strukturiert und geordnet Eingaben und Ausgaben veranschaulicht werden. Diese Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar gestaltet sein und durch diesen nachprüfbar sein, nicht nur in mathematischer, sondern auch in gedanklicher Hinsicht (Rechenschritte).
Folgende Angaben müssen in einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung enthalten sein:
- Absender & Adressat
- Gegenstand der Abrechnung (Vermietungsobjekt)
- Abrechnungszeitraum
- Die Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Richtige Personenanzahl und Quadratmeteranzahl des Haushaltes
- Der Verteilungsmodus / Verteilerschlüssel mit einer Erläuterung
- Die nachvollziehbare Berechnung des vom Mieter zu tragendem Anteil
- Der Abzug von Vorauszahlungen von dem vorherig präsentierten Anteil
Weiterhin sollte die Nebenkostenabrechnung nummerierte Seiten haben und vom Vermieter unterschrieben sein.
Die Option der Nebenkostenpauschale besteht auch, hierbei gilt in Bezug auf die Höhe der Angemessenheitsgrundsatz. Somit orientiert sich der Vermieter an den historischen Betriebskosten.
- Welche Kosten kann ich bei einem Leerstand umlegen?
Die Betriebskosten eines Leerstandes sind vom Vermieter zu tragen. Hier ist genaues Augenmerk auf das Inkludieren der leeren Wohnfläche in die Gesamtwohnfläche zu legen. Da bei dem Exkludieren der nichtbewohnten Fläche, die Kosten automatisch auf die Mieter umgelegt werden. Bei einem personenorientierten Verteilerschlüssel muss die leerstehende Wohnung mit der Belegung mindestens einer Person zu berücksichtigen sein, da auch hier die Kosten auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden.
Diese Regelungen verlieren ihre Wirkung, bei einer vertraglichen Einigung, welche die „Wohnfläche“ als explizit bewohnte Fläche definiert.
- Was ist der Unterschied zwischen der 360 und der 365 Tage Methode?
Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung mit der digitalen Lösung von Vermietet.de erledigen, werden Sie beim Festlegen der Abrechnungsperiode danach gefragt, ob Sie das Jahr mit 365 oder 360 Tagen abrechnen möchten.
- Die 365 Tage Methode nutzt die Kalendertage, die der Mieter in der Wohnung verbracht hat als Berechnungsgrundlage. Im Falle von Schaltjahren werden hierbei im finalen Dokument 366 Tage ausgewiesen.
- Die 360 Tage Methode gewichtet jeden Monat des Jahres gleich. Das bedeutet, es werden pro Monat genau 30 Tage angenommen.
In der Regel wird in jedem Mietvertrag festgelegt, nach welcher Methode die Nebenkosten abgerechnet werden.